Hunderegister (Amicus)
Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe ist das Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 1. Januar 2025.
Hundetaxe pro Hund und Jahr: CHF 120.–
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August in der Gemeinde Oberried Wohnsitz haben und einen Hund besitzen, welcher älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind je bis Ende August vorzunehmen.
Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis nötig. Der Hundehalter hat der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden.
Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Zugehörige Objekte
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| Broschüre Hundegesetz Kanton-Bern (PDF, 3.94 MB) | Download | 0 | Broschüre Hundegesetz Kanton-Bern |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 849 13 33 | info@oberried.ch |