Die Resultate der Gemischten Gemeinde Oberried können unter Abstimmungsresultate eingesehen werden.

Die Resultate zu kantonalen Abstimmungsvorlagen können unter folgender Seite eingesehen werden: https://www.sta.be.ch/de/start/themen/wahlen-und-abstimmungen/abstimmungen/abstimmungsergebnisse-kantonal-eidgenoessisch.html

Die Resultate zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen können unter folgender Seite eingesehen werden: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/politik/abstimmungen.html

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

  

Urnenstandort

Gemischte Gemeinde Oberried
Abstimmungsbüro
Hauptstrasse 21
3854 Oberried am Brienzersee

 

Letzte Briefkasten-Leerung: Sonntag, 09.00 Uhr
 

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Stimmregister der Wohnsitzgemeinde eingetragen sind. Dies betrifft in der Regel Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Auslandschweizer die registriert sind.

 

Falls Sie den Abstimmungsmaterialien versehentlich entsorgt oder verloren haben:

  • Ein Duplikat der Abstimmungsmaterialien kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) für die Identifizierung mitbringen.

Brieflich abstimmen

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  • Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortkuvert legen.
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmkuvert legen und dieses zukleben.
  • Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmkuvert einlegen
  • Das Stimmkuvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen und dieses zukleben.

Zustellung des Abstimmungskuverts bei brieflicher Stimmabgabe

  • Bei Postaufgabe das Abstimmungskuvert unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag der Post übergeben! 
  • Das Abstimmungskuvert kann der Gemeinde auch direkt am Schalter oder in den Briefkasten eingeworfen werden
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das amtliche Abstimmungskuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist,
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
  • das Abstimmungskuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält,
  • das Abstimmungskuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft,