Beurteilung Waldbrandgefahr ab 08.10.2026

9. Oktober 2026

Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «mässig» (Stufe 2) beurteilt:
• Berner Jura
• Mittelland

In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «gering» (Stufe 1) beurteilt.

Verhaltenshinweise
Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen. Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos wegwerfen.

Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «mässiger» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 2) können kleine Feuer entstehen. Die Streuschicht wird feucht und entzündungshemmend. Die unteren Bodenschichten sind noch trocken. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich mässig. Boden- bzw. Lauffeuer sind nur selten zu erwar-ten, Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen vereinzelt möglich.

In Regionen mit «geringer» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 1) können kleine Feuer nicht ganz ausge-schlossen werden. Deren Ausbreitungsgeschwindigkeit und Brandintensität ist erwartungsgemäss ge-ring. Mit zunehmendem Wind und in dürrer Vegetation kann die Ausbreitungsgeschwindigkeit kurzfristig zunehmen.

Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbe-sondere in südost- bis südwestexponierten Lagen ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind und / oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr rasch zu.