Beurteilung Waldbrandgefahr ab 01.10.2026
Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» (Stufe 3) beurteilt:
• Berner Jura
• Mittelland
• Voralpen (ohne Gantrischgebiet und ohne oberes Emmental)
In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «mässig» (Stufe 2) beurteilt.
Verhaltenshinweise
Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «erheblicher» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht wird mit der Bewölkung und den Niederschlägen angefeuchtet und ist nur noch lokal leicht entzündbar. Die unteren Bodenschichten sind verbreitet trocken. Brandintensität und -tiefe sind vo-raussichtlich erheblich. Entstandene Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind im Na-delholz bei (niedrigen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen möglich. Flugfeuer ist mit Wind insbesondere in leicht entzündbarem Brandgut und Nadelholzbeständen möglich.
In Regionen mit «mässiger» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 2) können kleine Feuer entstehen. Die Streuschicht wird feucht und entzündungshemmend. Die unteren Bodenschichten sind jedoch trocken. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich mässig. Boden- bzw. Lauffeuer sind nur selten zu erwar-ten, Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen vereinzelt möglich.
Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbe-sondere in südost- bis südwestexponierten Lagen ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind und / oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr rasch zu.