Beurteilung Waldbrandgefahr ab 28.09.2026
Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» (Stufe 3) beurteilt: Haslital, Gadmertal, Sonnenseite des Thuner- und Brienzersees, Voralpen, Mittelland, Berner Jura
In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «mässig» (Stufe 2) beurteilt.
Verhaltenshinweise
- Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «erheblicher» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht ist trocken und besonders in den Nachmittagsstunden leicht entzündbar. Die unteren Bodenschichten sind ebenfalls verbreitet trocken. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich erheb lich. Entstandene Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedri gen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen möglich. Flugfeuer ist mit Wind insbesondere in leicht entzündbarem Brandgut und Nadelholzbeständen möglich. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbe sondere in südost- bis südwestexponierten Lagen ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind und / oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr rasch zu.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.