Verordnung über die Fachberatung Gestaltung gemäss Art. 421 Gemeindebaureglement; Inkrafttreten

6. August 2026

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Besondere Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried an seiner Sitzung vom 23. Juli 2026 die Verordnung über die Fachberatung Gestaltung erlassen hat.

Die Verordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und ist auch digital (Homepage) einsehbar. Sie tritt, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Besondere Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried

Zugehörige Objekte

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2026_07_23_Verordnung über die Fachberatung Gestaltung (PDF, 41 kB) Download 0 2026_07_23_Verordnung über die Fachberatung Gestaltung