Organisationsverordnung per 1. März 2024

Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR.

Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 9. Januar 2024 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. c OgR revidierte Organisationsverordnung liegt vom 22. Januar bis zum 21. Februar 2024 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.

Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 ABs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Organisationsverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried einreichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.

Oberried, 11. Januar 2024
Gemeinderat Oberried

Gemischte Gemeinde Oberried
Hauptstrasse 21
3854 Oberried am Brienzersee

Telefon 033 849 13 33
Fax 033 849 13 16
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 10:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 10:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Das Telefon wird jeweils von Dienstag bis Mittwoch von 8:00 – 11:30 Uhr und am Donnerstag von 8:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr bedient.

Die Finanzverwaltung ist am Dienstag oder Mittwoch jeweils am Vormittag besetzt.