Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR.
Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 9. Januar 2024 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. c OgR revidierte Organisationsverordnung liegt vom 22. Januar bis zum 21. Februar 2024 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.
Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 ABs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Organisationsverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried einreichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Oberried, 11. Januar 2024
Gemeinderat Oberried