Öffentlicher Anlass für die Einwohner Oberried und Ebligen
Einladung zum Rückblick auf die Entwicklung der Waldungen im Schutzwald der Gemeinde.Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2025 beschlossen:
1. Die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 definitiv zu genehmigen. Neben der Jahresrechnung 2024 ist unter anderem auch ein Traktandum zum Kauf und zur Sanierung des Bahnhofgebäudes, die Revision des Polizeireglements sowie eine Grundsatzabstimmung über die Aufnahme von Sondierungsgesprächen im Hinblick auf eine Gemeindefusion vorgesehen.
2. Freiwillige für eine Kultur- und Tourismuskommission zu suchen und bei gegebenem Interesse die Bildung einer solchen Kommission in Angriff zu nehmen.
3. Den Zuschlag für die Ausführung der Spülbohrungen Nr. 1 und Nr. 2 im Zusammenhang mit der Wasser- und Abwasserverbindungsleitung nach Niederried, Etappe 2. an die Gruber Leitungsbau GmbH zu erteilen.
4. Den totalrevidierten Entwurf des Polizeireglements für die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 zu genehmigen und so eine Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung von Parkverboten auf öffentlichem Grund zu schaffen.
5. Einen Verpflichtungskredit für den Ersatz der Trinkwasserleitung Hauptstrasse 21 (Gbbl-Nr. 216) bis Hauptstrasse 45 (Gbbl.-Nr. 948), im Umfang von CHF 735‘000.00 (inkl. MwSt.) zu genehmigen. Der Gemeinderat hat gemäss Art. 15 Abs. 6 lit c OgR eine unbeschränkte Kreditkompetenz für den Unterhalt und den Ersatz von Wasserversorgungsleitungen und konnte deshalb diesen Kredit selbständig beschliessen.
Für den Gemeinderat
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber
Mittwoch 11. Juni 2025, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage:
Der totalrevidierte Entwurf des Polizeireglements sowie das aufzuhebende Campingreglement können ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Rechtsmittel:
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Gemeindeschreiber, Pirmin Schenk
Oberried, 30. April 2025
Gerne informieren wir Sie darüber, dass die Hängeseilbrücke am Donnerstag, 17. April 2025 wieder montiert wird. Somit ist der Wanderweg und die Radwanderroute Interlaken–Oberried–Brienz ab dem Mittag begehbar.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. April 2025 beschlossen:
1. Die provisorische Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 zu genehmigen. Neben der Jahresrechnung 2024 ist auch ein Traktandum zum Kauf und zur Sanierung des Bahnhofgebäudes vorgesehen.
2. Mit Brunnenmeister Ulrich Zurbuchen eine Austrittsvereinbarung zur Regelung der Austrittsmodalitäten abzuschliessen. Ulrich Zurbuchen wird demnach am 16. Mai 2025 seinen letzten Arbeitstag bei der Gemischten Gemeinde Oberried verbringen.
3. Die Öffentliche Ausschreibung für die Vergabe des Nachführungsmandates der Geometerdienstleistungen für die Jahre 2026-2033 zu genehmigen. Diese Ausschreibung hat von Gesetzes wegen alle 8 Jahre stattzufinden.
4. Die Jahresrechnung 2024 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025, mit einem ausgeglichenen Ergebnis im Allgemeinen Haushalt und einem negativen Ergebnis im Gesamthaushalt, zu genehmigen. Letzteres ist, aufgrund der bewussten Senkung des Eigenkapitals in den Spezialfinanzierungen, teilweises gewollt.
Der Gemeinderat liess sich zudem informieren über:
1. Den Einsatz der StV. Gemeindeschreiberin Abisha Yogaratnam im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Liegenschaftssteuermeldungen. Abisha Yogaratnam konnte mit Ihrem Engagement mehrere Jahre alte Pendenzen aufarbeiten, womit die Gemischte Gemeinde Oberried in diesem Bereich nun wieder aktuell ist.
Für den Gemeinderat
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber
Die Wasserversorgung Oberried informiert über die Trinkwasserqualität:
Gemäss den Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle im Wasserlabor Thun durchgeführten Untersuchungen vom 05.03.2025 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Oberried den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Herkunft des Wassers:
100 % Quellwasserwasser aus der Mattengrabenquelle.
Behandlung des Wassers:
Das Wasser wird mit einem Trübungsmesser überwacht und einer Ultraviolett Anlage behandelt
Beurteilung: Die Untersuchung hat gezeigt, dass das untersuchte Wasser in allen Prüfpunkten den Erfahrungswerten des Schweizerischen Lebensmittelbuches entspricht. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.
Chemische Beurteilung:
Härte: 20.0 °fH (mittelhart)
Wasserhärtestufen:
Die Wasserhärte wird in der Schweiz in 6 Härtestufen eingeteilt:
Gesamthärte in Grad französischer Härte (°fH)
0 bis 7 |
sehr weich |
|
grösser |
7 bis 15 |
weich |
grösser |
15 bis 25 |
mittelhart |
grösser |
25 bis 32 |
ziemlich hart |
grösser |
32 bis 42 |
hart |
grösser |
als 42 |
sehr hart |
Nitratgehalt in mg/l: <2.0 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l)
Der Nitrat-Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser. Das angestrebte Qualitätsziel liegt unter 25 mg pro Liter Trinkwasser. Das Trinkwasser erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an ein Trinkwasser gestellt werden gemäss der Hygieneverordnung.
Besonderes:
Unser Trinkwasser hat einen guten, frischen Geschmack.
Die Wasserversorgung Oberried arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungs-System und überprüft es laufend. Im Weitern wird die Wasserversorgung jährlich durch das Kantonale Laboratorium Bern untersucht.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Wasserversorgung Oberried, 079 684 43 91 eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Artikel 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Schalterzeiten:
Montag, 08.00 – 10.00 und 14.00–17.00 Uhr
Dienstag, 08.00 – 10.00 Uhr
Mittwoch, 08.00 – 10.00 Uhr
Donnerstag, geschlossen
Freitag, geschlossen
Telefondienst:
Montag bis Mittwoch von 8:00 – 11:30 Uhr und am Montag zusätzlich von 14:00 - 17:00 Uhr
Die Finanzverwaltung ist jeweils am Dienstag oder Mittwoch besetzt.