In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Organisationsverordnung vom 10. Januar 2023 am 20. Februar 2023 ungenutzt abgelaufen ist. Somit tritt die Verordnung am 1. März 2023 in Kraft. Die Verordnung kann mit Inkraftreten bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter
www.oberried.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Oberried