Organisationsverordnung Oberried per 01.03.2023

Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR

Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 10. Januar 2023 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. m des OgR neu erlassene Organisationsverordnung liegt ab dem 20. Januar 2023 für 30 Tage öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, in 3854 Oberried auf. 

Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Abs 8 OgR können mindestens 5 % der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Organisationsverordnung das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. 

Gemeinderat Oberried

Gemischte Gemeinde Oberried
Hauptstrasse 21
3854 Oberried am Brienzersee

Telefon 033 849 13 33
Fax 033 849 13 16
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Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 10:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 10:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Das Telefon wird jeweils von Dienstag bis Mittwoch von 8:00 – 11:30 Uhr und am Donnerstag von 8:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr bedient.

Die Finanzverwaltung ist am Dienstag oder Mittwoch jeweils am Vormittag besetzt.