Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR
Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 10. Januar 2023 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. m des OgR neu erlassene Organisationsverordnung liegt ab dem 20. Januar 2023 für 30 Tage öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, in 3854 Oberried auf.
Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Abs 8 OgR können mindestens 5 % der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Organisationsverordnung das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Gemeinderat Oberried