Erlassgesuche reichen Sie mit dem unterzeichneten Formular Erlassgesuch bei der Veranlagungsgemeinde ein.

Wird das Erlassgesuch von einem Vertreter oder einer Vertreterin der steuerpflichtigen Person gestellt, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen.

Wir empfehlen Ihnen, wenn immer möglich trotz Einreichen eines Erlassgesuches Teilzahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Sie vermeiden damit übermässige Zahlungsrückstände und Zinsfolgen bei einer Abweisung oder nur teilweisen Gutheissung des Gesuches.

Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Bern

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