Gastgewerbe
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Um im Kanton Bern einen Gastgewerbebetrieb zu eröffnen oder zu übernehmen, ist eine Betriebsbewilligung für das Gastgewerbe erforderlich. Informationen zum Vorgehen sowie zu den erforderlichen Angaben sind auf der Homepage des Regierungsstatthalteramts unter folgendem Link verfügbar: Betriebsbewilligung GastgewerbeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Sie möchten eine Veranstaltung organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben erforderlich sind. Das entsprechende Gesuchsformular ist auf der Website der Regierungsstatthalterämter erhältlich. Dort finden Sie zudem weitere Informationen zum Ablauf sowie zu den benötigten Unterlagen: Gastgewerbliche EinzelbewilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Überzeit
Gastgewerbebetriebe (einschliesslich solcher mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet sein und müssen spätestens um 00.30 Uhr schliessen. Für Anlässe mit längeren Öffnungszeiten ist eine Überzeitbewilligung erforderlich. Der Antrag für die Überzeitbewilligung ist über den entsprechenden Link erhältlich: Überzeitbewilligung für frei wählbare AnlässeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für Einzelanlässe kann die Überzeit direkt im Bewilligungsgesuch beantragt werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei unter der Nummer 033 849 13 33 oder per E-Mail info@oberried.ch gerne zur Verfügung
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Merkblatt Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung (PDF, 477 kB) | Download | 0 | Merkblatt Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 033 849 13 33 | info@oberried.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Ressort Präsidiales |