Die Gemischte Gemeinde Oberried setzt sich aus der Einwohnerschaft und der Burgerschaft zusammen. Zur Einwohnerschaft zählen alle Personen mit Wohnsitz in Oberried. Die Burgerschaft hingegen besteht aus ortsansässigen Angehörigen alteingesessener Familien, die das Burgerrecht besitzen. Burgerinnen und Burger sind somit sowohl Mitglieder der Einwohnerschaft als auch der Burgerschaft.

Ein Grundstück kann im Rahmen des Burgerrechts genutzt werden, wobei die Nutzung in der Regel mit einer eigenen Bewirtschaftungspflicht verbunden ist.

Die Burgerschaft ist Eigentümerin verschiedener Liegenschaften und Flächen, darunter:

  • Bergmähder
  • Wald
  • Heuland
  • Weideland
  • Autoeinstellhalle (8 Plätze)
  • 1 Wohnung im alten Schulhaus

Diese Vermögenswerte werden durch die Burgerschaft verwaltet. Die Einnahmen setzen sich aus Pachtzinsen, Mietzinsen, Baurechtszinsen (sofern möglich) aus Erträgen aus dem Burgerwald zusammen.

Die Burgerversammlung beschliesst mit den stimmberechtigten Burgerinnen und Burger über Geschäfte, die das burgerliche Eigentum betreffen.  Die Versammlung wählt zudem den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie die Mitglieder der Burgerkommission..

Die Burgerkommission besteht aus fünf Mitgliedern und handelt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des Burgernutzungsreglements und des Bootsplatzreglements sowie des Organisationsreglements und der Organisationsverordnung der Gemischten Gemeinde Oberried.

Einzelne Verwaltungsleistungen wie die Rechnungsführung, werden als Bestandteil der Jahresrechnung der Gemischten Gemeinde Oberried übernommen.