Einheimischenausweis
Wozu dient der Ausweis?
Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieterinnen und Anbieter gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen.
Voraussetzung für den Bezug des Ausweises
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person in der Gemeinde Oberried niedergelassen ist. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr ist die Ausgabe eines Einheimischenausweises nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.
Wichtig: Bei einer Erst- oder Neuausgabe ist immer ein aktuelles Passfoto nötig. Passfotos aus alten Ausweisen werden nicht wiederverwendet.
Gültigkeit
Der Einheimischenausweis ist ab dem Ausstelldatum ein Jahr gültig. Der Wohnsitz muss jährlich auf dem Ausweis durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Personen, die in Oberried mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L) angemeldet sind, wird der Ausweis für die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ausgestellt oder verlängert.
Preis:
Neuausstellung und die jährliche Verlängerung ist kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 849 13 33 | info@oberried.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Ressort Präsidiales, Bau, Strassen |