Abmeldung für Schweizer Staatsangehörige
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs auf der Fremdenkontrolle Oberried abmelden oder via e-Umzug abmelden und die neue Adresse angeben.
Als Schweizer Staatsangehörige/r benötigen wir von Ihnen für eine Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen als Nachweis:
- Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 849 13 33 | info@oberried.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Ressort Präsidiales, Bau, Strassen |