Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Adressänderungen müssen innert 14 Tagen ab Umzug der Gemeinde gemeldet werden.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, die Adressänderung uns mitzuteilen:
- Persönlich am Schalter
- Telefonisch
- Per E-Mail
- Online-Schalter (Falls Sie mit weiteren Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben, bitten wir Sie diese in der Rubrik "Kommentar" aufzuführen.)
- e-Umzug
Um die Adressänderung vornehmen zu können, bitten wir Sie das Umzugsdatum sowie die Adresse und die Anzahl Zimmer und Stockwerk mitzuteilen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 849 13 33 | info@oberried.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Ressort Präsidiales, Bau, Strassen |
Name | Download |
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